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Vereinbarung hinsichtlich der Wandelschuldverschreibung aus 2003 mit deutlich positivem Liquiditätseffekt für die Gesellschaft
Die AZEGO AG meldet heute, dass die Gesellschaft sich mit dem Gläubiger der Wandelschuldverschreibung 2003/2008 endgültig geeinigt hat. Diese Wandelschuldverschreibung wurde im Oktober 2003 durch einen einzelnen Gläubiger gezeichnet und wäre im Oktober 2008 fällig gewesen. Sie bestand aus 79 unter sich gleichberechtigten Teilwandelschuldverschreibungen zu je 60.000 EUR mit Wandlungsrechten auf jeweils 20.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu 1.580.000 EUR.

Die Einigung mit dem Gläubiger sieht neben einem Teilverzicht des Gläubigers und einer geringen Teilrückzahlung zum ursprünglichen Fälligkeitszeitpunkt durch AZEGO eine weitere Rückzahlung der Gesellschaft i.H.v. EUR 3 Mio. vor, die im Oktober 2010 fällig ist. Für diesen Betrag und diesen Zeitraum bleiben die Konditionen der bisherigen Wandelschuldanleihe bestehen. Die im Jahre 2010 fällige Rückzahlung ist durch Forderungen der französischen Tochtergesellschaft AZEGO Technology Services S.A. gegen das französische Finanzamt gesichert.

Veröffentlichungsdatum: 06.11.2007 - 13:23
Redakteur: rpu
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