Positive Entscheidung im Schiedsgerichtsverfahren mit Spectrum Pharmaceuticals
Die GPC Biotech AG gab heute bekannt, dass ein drei Schiedsrichter-Gremium der American Arbitration Association, welches ernannt wurde um einen Disput über Forderungen von Spectrum Pharmaceuticals, Inc. gegenüber GPC Biotech im Rahmen des Entwicklungs- und Lizenzvertrags für Satraplatin zu klären, sein Urteil bekannt gegeben hat. Das Gremium wies einstimmig alle Forderungen von Spectrum zurück, fand keine Vertragsverletzungen durch GPC Biotech und lehnte sowohl Schadensersatzforderungen von Spectrum wie auch ein Recht den Entwicklungs- und Lizenzvertrags mit GPC Biotech zu kündigen, ab. Die Entscheidung des Gremiums beinhaltet folgende wesentliche Punkte:
- Spectrum Pharmaceuticals hat kein Anrecht auf einen Teil der Vorabzahlungen, die GPC Biotech von Pharmion Corporation bzw. Yakult Honsha Co. Ltd. erhielt;
- Spectrum hat keinen vertraglichen Anspruch auf eine Vetriebspartnerschaft für Satraplatin in den USA und GPC Biotech hat keine Verpflichtung verletzt, über eine mögliche zukünftige Vertriebspartnerschaft im Einklang mit Treu und Glauben zu verhandeln; und
- GPC Biotech hat keine Verpflichtung verletzt, angemessene kommerzielle Anstrengungen zu unternehmen um Satraplatin in Japan zu kommerzialisieren.
Obwohl das Gremium im Grundsatz für GPC Biotech entschieden hat, sprach es GPC Biotech keinen Ersatz seiner Anwalts- und sonstiger Kosten zu.