Antrag auf Freigabe der Handelsregistereintragung zurückgenommen
Gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Vattenfall Europe AG vom 2. März 2006 über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre hatten zahlreiche Kläger Klage erhoben. Diese Klagen sind derzeit vor dem Kammergericht in der Berufungsinstanz anhängig. Zur Ermöglichung der Handelsregistereintragung des Beschlusses über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre hatte die Vattenfall Europe AG ein Freigabeverfahren eingeleitet. Nachdem das Landgericht Berlin dem Antrag auf Freigabe der Handelsregistereintragung stattgegeben hatte, haben die Kläger und Antragsgegner gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Kammergericht eingelegt. Den Antrag auf Freigabe der Handelsregistereintragung hat die Vattenfall Europe AG heute beim Kammergericht zurückgenommen. Die Vattenfall Europe AG prüft derzeit, einen Beschluss der Hauptversammlung vorzubereiten, mit dem der Beschluss über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre vom 2. März 2006 gemäß § 244 AktG bestätigt wird.