Die HamaTech AG und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG haben sich mit Zustimmung ihrer Aufsichtsräte über die Verschmelzung der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG und das Umtauschverhältnis der Aktien geeinigt. Demnach erhalten die Aktionäre der HamaTech AG für je neun HamaTech-Aktien zwei Singulus-Ak-tien. Zur Bestimmung des angemessenen Umtauschverhältnisses haben beide Gesellschaften Unternehmensbewertungen mit sachverständiger Unterstützung der Dr. Ebner, Dr. Stolz & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, durchgeführt. Der nach der Ertragswertmethode ermittelte Unternehmenswert beläuft sich danach auf 2,23 EUR je HamaTech-Aktie und 10,44 EUR je Singulus-Aktie.
Nach Feststellung der gerichtlich ausgewählten und bestellten gemeinsamen Verschmelzungsprüferin, der Warth & Klein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist das vorgeschlagene Umtauschverhältnis von zwei Singulus-Aktien je neun HamaTech-Aktien angemessen. Der Verschmelzungsvertrag soll einer außerordentlichen Hauptversammlung der HamaTech AG, die im Dezember 2007 stattfinden soll, zur Zustimmung vorgelegt werden. Da die SINGULUS TECHNOLOGIES AG einen Anteil von mehr als 90% des Grundkapitals der HamaTech AG hält, ist ein Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum Verschmelzungsvertrag gemäß § 62 UmwG nicht erforderlich, es sei denn, Aktionäre der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, verlangen eine entsprechende Beschlussfassung.