Der Vorstand der NEXUS AG hat beschlossen, von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Juni 2007 zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr.8 AktG Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung ist auf den Zeitraum bis zum 30.11.2008 und auf einen Umfang von bis zu 10% des Grundkapitals beschränkt. Der Beschluss des Vorstands sieht vor, in dem von der Ermächtigung vorgegebenen Rahmen entsprechend den Marktgegebenheiten einmalig oder mehrmalig eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Die eigenen Aktien sollen der Gesellschaft insbesondere zur teilweisen Finanzierung weiterer Akquisitionen dienen.
Der gezahlte Gegenwert je Aktie darf den Mittelwert der Schlusskurse im XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Wertpapierbörse Frankfurt/Main für die Aktien der Gesellschaft während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. Ein möglichst niedriger Erwerbspreis liegt im Interesse der Gesellschaft. Daher ist für die Untergrenze ein niedriger Grenzbetrag von 10% des Mittelwertes während der letzten fünf Börsentage vor dem Erwerb der Aktien für die Aktien der Gesellschaft vorgesehen. Der Gestaltungsspielraum für den Erwerb von Aktien zu einem über dem Börsenkurs liegenden Erwerbspreis ist dagegen auf einen Aufschlag bis zu 10% begrenzt. Innerhalb dieses Rahmens wird die Verwaltung jeweils nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.
Alle Transaktionen werden nach ihrer Ausführung monatlich auf der Website der NEXUS AG (www.nexus-ag.de) bekannt gegeben.