Zahlungsansprüche des Nachtragsliquidators der Spütz Wertpapier-Handelshaus GmbH i.L.
Die MISTRAL Media AG wurde am 31. August 2007 vom Nachtragsliquidator der Spütz Wertpapier-Handelshaus GmbH i.L. (nachfolgend 'WpHH'), einer liquidierten 100%igen Tochtergesellschaft der Spütz AG - umfirmiert in Mistral Media AG - aufgefordert, einen Anteil der nach erfolgter Liquidation ausgezahlten Barmittel an die WpHH zurück zu zahlen, damit die WpHH Forderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend 'BaFin') in Höhe von insgesamt 596.135,81 EUR, die sich auf die Umlage der Kosten der Überwachung für die Jahre 1999 bis 2001 beziehen, begleichen kann. Im Rahmen der Liquidation der WpHH im Jahre 2005 war ein Liquidationserlös in Höhe von 1.986.355,83 EUR an die Spütz AG geflossen. Aus diesem Liquidationserlös wären die von der BAFin gegenüber der WpHH geltend gemachten Gebührenforderungen zu zahlen gewesen.
Die Gebührenforderungen der BaFin betreffend Vorgänge aus den Jahren 1999 bis 2001 waren dem amtierenden Vorstand und Aufsichtsrat der MISTRAL Media AG bis zur Zahlungsaufforderung des Nachtagsliquidators nicht bekannt. Daher hat der Vorstand der MISTRAL Media AG nach Erhalt der Zahlungsaufforderung den zu Grunde liegenden Sachverhalt untersuchen und prüfen lassen. Diese Prüfung hat am 30. Oktober 2007 ergeben, dass die Zahlungsverpflichtung dem Grunde nach besteht. Der außerordentliche Aufwand im Zusammenhang mit dieser Forderung mindert das Ergebnis der MISTRAL Media AG für das Geschäftsjahr 2007, da sie im Zusammenhang mit der Liquidation der WpHH im Jahre 2005 für die nun geltend gemachten Forderungen keine Rückstellungen gebildet hat.