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Herr Thomas Muth
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Kartellverwaltungsverfahren
Die Hessische Landeskartellbehörde Energie und Wasser hat der Mainova AG mitgeteilt, dass sie die Wasserpreise der Mainova AG für missbräuchlich überhöht halten würde. Sie hat die Mainova AG aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2007 abschließend Stellung zu nehmen. Die Landeskartellbehörde droht an, gegen die Mainova AG eine Missbrauchsverfügung für die Zeit ab 1. Juli 2005 zu erlassen. Die angekündigte Verfügung würde zu einer Senkung der Umsatzerlöse der Mainova AG von voraussichtlich 25,8 Mio. EUR pro Jahr führen.

Für den Zeitraum 1. Juli 2005 bis 9. Oktober 2007 ergäbe sich eine Erlösminderung von rund 58,6 Mio. EUR Inwieweit eine darüber hinausgehende Risikovorsorge erforderlich wäre, wird zur Zeit von der Mainova AG geprüft. Sollte nach abgeschlossenem Anhörungsverfahren die Landeskartellbehörde die angedrohte Verfügung erlassen, beabsichtigt der Vorstand der Mainova Aktiengesellschaft dagegen Rechtsmittel einzulegen.

Veröffentlichungsdatum: 09.10.2007 - 16:41
Redakteur: rpu
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