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Frau Andrea Spiekermann
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Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären
Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat dem Vorstand der RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG (RSE AG) mitgeteilt, dass sie direkt und indirekt rund 97,3% der Aktien der RSE AG hält. Die Salzgitter AG - als Muttergesellschaft der Salzgitter Mannesmann GmbH - hält ihrerseits 2,25% an der RSE AG. Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat dem Vorstand der RSE AG weiterhin mitgeteilt, dass sie gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG verlangt, die Hauptversammlung der RSE AG möge die Übertragung der Aktien ihrer übrigen Aktionäre auf die Salzgitter Mannesmann GmbH beschließen.

Die RSE AG wird alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung eines solchen Übertragungsverfahrens einleiten und voraussichtlich für Dezember 2007 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einladen, auf der die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Salzgitter Mannesmann GmbH beschlossen werden soll.

Die Salzgitter Mannesmann GmbH hat dem Vorstand der RSE AG weiterhin mitgeteilt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Salzgitter Mannesmann GmbH sowie deren Muttergesellschaft, die Salzgitter AG, mit Bescheid vom 26. September 2007 gemäß § 37 Abs. 1 WpÜG von den Verpflichtungen befreit hat, die Kontrollerlangung an der RSE AG zu veröffentlichen sowie den übrigen Aktionären der RSE AG ein Pflichtangebot zum Erwerb ihrer Aktien zu unterbreiten. Dieser Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist unter anderem mit der Auflage verbunden, dass die Salzgitter Mannesmann GmbH den Minderheitsaktionären der RSE AG im Rahmen des aktienrechtlichen Ausschlussverfahrens gemäß §§  327a ff. AktG eine Barabfindung von mindestens 11,66 EUR je Aktie der RSE AG zahlt. Die Salzgitter Mannesmann GmbH prüft derzeit, ob sie im Wege des Widerspruchs gegen diese Nebenbestimmung vorgehen wird, da sie davon ausgeht, dass der wahre Wert der Aktie der RSE AG deutlich unter 11,66 EUR je Aktie liegt.

Veröffentlichungsdatum: 04.10.2007 - 21:33
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