Staatsanwaltschaftliche und steuerrechtliche Ermittlungen beendet
Das Landgericht München hat eine Geldbuße von 201 Mio. EUR gegen Siemens verhängt. Damit sind die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im ehemaligen Bereich Communications (Com) gegen die Siemens AG beendet. Darüber hinaus wurde eine abschließende steuerrechtliche Regelung durch die deutschen Finanzbehörden getroffen. Insgesamt wurden im ehemaligen Bereich Com Zahlungen von rund 450 Mio. EUR als steuerlich nicht abzugsfähig eingestuft. Die daraus resultierende Steuerbelastung beläuft sich auf 179 Mio. EUR, wovon bereits 168 Mio. EUR im Konzernabschluss 2006 aufgrund zweifelhafter Zahlungen von rund 420 Mio. EUR berücksichtigt wurden.