Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung ein Aktienrückkaufprogramm zu initiieren. Die Geschäftsführung der Gesellschaft erwartet in den nächsten Monaten aus dem operativen Geschäft höhere Liquiditätszuflüsse und möchte sich mehr Flexibilität verschaffen, diese für die Gesellschaft optimal zu nutzen. Zur Ermächtigung, ein Aktienrückkaufprogramm durchführen zu können, soll eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.'