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Bundesgerichtshof entscheidet: Klage gegen Untersagungsverfügung zur Übernahme von ProSiebenSat.1 ist zulässig


Stellungnahme zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes:


"Der Anwalt der Axel Springer AG hat heute das vorgetragen, was wir seit dem am Kartellamt gescheiterten Übernahmeversuch immer wieder betont haben. ProSiebenSat.1 ist für uns nach wie vor ein höchst attraktives Unternehmen, die strategische Logik einer Übernahme durch Axel Springer wäre nach wie vor gegeben. Derzeit könnte die Axel Springer AG aber nicht einmal die Aufstockung ihrer Beteiligung, geschweige denn eine Übernahme in Betracht ziehen, da die Untersagungsverfügung und die Untersagungsgründe nicht angefochten werden konnten. Diese Gründe hindern uns aber nicht nur daran, ProSiebenSat.1 zu übernehmen, sondern könnten auch andere Akquisitionen in Deutschland erschweren oder ganz verhindern. Das sollte mit der Rechtsbeschwerde geklärt werden. Wenn die Sendergruppe zum Verkauf stünde, möchten wir wissen, was kartellrechtlich möglich ist, denn wir sind nach wie vor überzeugt, dass die Untersagung nicht rechtmäßig war. Mit der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind jetzt die Voraussetzungen zur Klärung des Sachverhaltes gegeben."



Veröffentlichungsdatum: 25.09.2007 - 19:36
Redakteur: rpu
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