Die ACM Projektentwicklung GmbH, Salzburg/Österreich, hat der Leica Camera AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Leica Camera AG auf die ACM Projektentwicklung GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-out) auf 12,15 EUR je Stückaktie der Leica Camera AG mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von 1,00 EUR je Aktie festgelegt hat.
Die Höhe der Barabfindung basiert auf einem Gutachten der PKF Issing Faulhaber Wozar Altenbeck oHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Würzburg. Die Angemessenheit der Barabfindung wird von der O&R Oppenhoff & Rädler AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main, überprüft, die das Landgericht Frankfurt am Main als sachverständigen Prüfer ausgewählt und bestellt hat.
Der Squeeze-out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der Leica Camera AG. Hierüber soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung Beschluss gefasst werden.
Veröffentlichungsdatum:
25.09.2007
-
17:29
Redakteur:
rpu