Anfechtungsklagen gegen die Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG geben bekannt, dass gegen die Tagesordnungspunkte 2, 3 und 5 der Hauptversammlung vom 16.08.2007 Anfechtungsklagen beim Landgericht Bielefeld eingereicht wurden. Die Frist zur Einreichung einer Anfechtungsklage gem. § 246 Abs. 1 AktG ist am 17. September 2007 abgelaufen.
Die Verwaltung der Gesellschaft geht davon aus, dass die Klagen abgewiesen werden, da keine Rechtsgrundlage besteht.