Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat am heutigen Tage auf Anfrage mündlich die Auskunft erteilt, dass das gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main gemäß § 39a WpÜG vom 02.08.2007 betreffend die Übertragung sämtlicher Aktien an der Müller Weingarten AG auf die Schuler AG ('Squeeze Out-Beschluss') von lediglich einem Aktionär eingelegte Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde am heutigen Tage zurückgenommen wurde.
Die Schuler AG geht deshalb davon aus, dass der Squeeze Out-Beschluss mit der Rücknahme am heutigen Tage in Rechtskraft erwachsen ist und damit alle Aktien an der Müller Weingarten AG auf die Schuler AG übergegangen sind. Nach Einholung eines Rechtskraftzeugnisses wird die Schuler AG den bisherigen Aktionären der Müller Weingarten AG eine Abfindung in Höhe von 15,74 EUR je Aktie auszahlen. Der Börsenhandel in Aktien der Müller Weingarten AG wird ausgesetzt.
Veröffentlichungsdatum:
21.09.2007
-
12:18
Redakteur:
rpu