Die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main hat in dem Verfahren nach § 39a WpÜG über den Ausschluss der übrigen Aktionäre der Müller Weingarten AG am 02.08.2007 die Übertragung der stimmberechtigten Stückaktien der Müller Weingarten AG, die nicht bereits der Schuler AG gehören, gegen Gewährung einer Abfindung in Höhe von 15,74 EUR je Stückaktie auf die Schuler AG beschlossen ('Squeeze Out-Beschluss'). Gegen diesen Beschluss wurde von lediglich einem Aktionär das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt.
Der zuständige Spruchkörper des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat am heutigen Tage auf Anfrage mündlich die Auskunft erteilt, dass das Rechtsmittel heute zurückgenommen wurde. Die Müller Weingarten AG geht deshalb davon aus, dass der Squeeze Out-Beschluss am heutigen Tage in Rechtskraft erwachsen ist und somit alle Aktien der übrigen Aktionäre auf den zum Ausschluss berechtigten Aktionär - die Schuler AG - übergegangen sind.
Die Gesellschaft wird nach Einholung eines Rechtskraftzeugnisses die Einstellung der Notierung der Aktien der Müller Weingarten AG beantragen und den Widerruf der Zulassung der Aktien der Müller Weingarten AG zum Handel von Amts wegen anregen. Der Börsenhandel in Aktien der Müller Weingarten AG wird baldmöglichst ausgesetzt.