Anfechtungsklagen gegen die Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten EHLEBRACHT AG gaben heute bekannt, dass gegen die Tagesordnungspunkte 3 und 5 der Hauptversammlung vom 16.08.2007 Anfechtungsklagen beim Landgericht Bielefeld eingereicht wurden. Die Verwaltung der Gesellschaft geht davon aus, dass die Klagen abgewiesen werden, da keine Rechtsgrundlage besteht.
Sollten weitere Anfechtungsklagen zugestellt werden, wird darüber in einer neuen Ad-hoc-Mitteilung informiert.