Einigung in Sachen Pensionszusage von Moritz Hunzinger
Vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht konnte in Sachen Pensionszusage für Moritz Hunzinger eine Einigung erzielt werden. Demnach wird die Bemessungsgrundlage für die Pensionsrückstellung deutlich reduziert werden. Dies bezieht sich sowohl auf die Höhe der bereits gebildeten als auch zukünftigen Pensionsrückstellungen.
Entsprechend werden die weiteren Pensionszuführungen in den Folgejahren auf einer niedrigeren Basis zu bilden sein. Das Fortbestehen der restlichen Anwartschaft hat für die Gesellschaft zurzeit keine liquiditätswirksamen Auswirkungen. Mit einer ratierlichen Auszahlung ist den Angaben zufolge erst in 17 Jahren zu rechnen.