Beendigung der gesetzlichen Nachfrist des Pflichtangebots der CROSS Industries
Die CROSS Industries AG hat am 4.5.2007 ein öffentliches Pflichtangebot gemäß § 22 ÜbG an die Aktionäre der Pankl Racing Systems AG („Pankl“) zum Kauf sämtlicher in Streubesitz befindlichen Aktien (rund 29,24% des Grundkapitals) gelegt.
Die Frist zur Annahme des Angebotes betrug drei Wochen und lief vom 4.5.2007 bis zum 25.5.2007. Die Annahmefrist für jene Aktionäre, die das Angebot bis 25.5.2007 nicht angenommen hatten, verlängerte sich um drei Monate ab Bekanntgabe des Ergebnisses und endete am 30.8.2007.
In der gesetzlichen Nachfrist wurde das Pflichtangebot für weitere 458 Aktien, insgesamt sohin bis zum 30.8.2007 für insgesamt 3.211 Aktien angenommen, was einem Anteil von rund 0,1% am Grundkapital der Pankl entspricht. Der Anteil der CROSS Industries AG an der Pankl Racing Systems AG beträgt nunmehr rund 43,0%, mit einem Stimmrechtsanteil von rund 52,8%.