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Einstweilige Verfügung gegen Jack White erwirkt
Das Landgericht München I hat am Freitag, 31. August 2007, die Auffassung der Jack White Productions (JWP) AG bestätigt, dass Jack White bis zum 01.08.2009 einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot unterliegt (Aktenzeichen 3 O 16289/07). Ohne mündliche Verhandlung hat das Gericht Jack White untersagt, bis zum 01.08.2009 im deutschsprachigen Raum selbst oder durch andere Wettbewerb in den Geschäftsbereichen der Gesellschaft zu betreiben und Künstler abzuwerben, die vertraglich als Partner an die JWP AG gebunden sind.

Jack White war bis 31. Januar 2007 im Vorstand der JWP AG und wechselte danach in die Geschäftsführung der Berliner Tochtergesellschaft White Records GmbH. Von dieser Position wurde er Anfang August abberufen und sein Beratervertrag mit der Gesellschaft fristlos gekündigt. Grund war die Gründung des „Gloriella Musikverlag Horst Nußbaum“, der in direkter Konkurrenz zum Geschäft der JWP AG steht und ohne Zustimmung der JWP AG aufgebaut wurde.










Veröffentlichungsdatum: 03.09.2007 - 14:30
Redakteur: rpu
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