Die Pfeiffer Vacuum Technology AG gibt ihre Entscheidung bekannt, die Notierung ihrer ADRs an der New York Stock Exchange zu beenden (sog. Delisting), das ADR-Programm einzustellen und die Berichterstattungspflichten nach dem US Securities Exchange Act von 1934 zu beenden (Deregistrierung). Die Gesellschaft hat heute die New York Stock Exchange über ihre Delisting-Absicht informiert. Die Gesellschaft wird das sog. Formular 25 voraussichtlich am 24. September 2007 bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC und der NYSE einreichen, um das Delisting zu beantragen. Dieses wird zehn Tage nach der Einreichung, voraussichtlich am 4. Oktober 2007, in Kraft treten.
Am 4. Oktober 2007 wird die Gesellschaft das sog. Formular 15F zur Deregistrierung bei der SEC einreichen und damit die Berichterstattungspflichten nach dem US Securities Exchange Act beenden. Die Deregistrierung tritt 90 Tage nach der Einreichung in Kraft, sofern das Formular 15F nicht vorher von der Gesellschaft zurückgezogen oder von der SEC abgelehnt wird. Die Gesellschaft behält sich vor, die Formulare 15F und 25 später einzureichen oder vor Inkrafttreten zurückzuziehen.
Die Inhaber von ADRs werden über die beabsichtigte Beendigung des ADR-Programms informiert. Vor der Beendigung der Notierung können sie wählen, ihre ADRs an der New York Stock Exchange zu verkaufen oder über die Deutsche Bank Trust Company Americas als Depotbank in Stammaktien von Pfeiffer Vacuum umzuwandeln. Das Unternehmen wird die Gebühren für die Umwandlung der ADRs in Stammaktien, die sog. Cancellation Fee, in Höhe von USD 0,05 je ADR übernehmen. Für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des ADR-Programms können Besitzer von ADRs diese noch in Pfeiffer Vacuum Stammaktien umtauschen. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die restlichen Aktien, für die ADRs hinterlegt sind, verkauft. Für diese ADRs besteht nur noch der Anspruch auf Erstattung des Barwerts aus dem Verkauf der entsprechenden Aktien.