Die Intershop Communications AG einigte sich gestern in einem außergerichtlichen Vergleich mit dem Vermieter des Firmensitzes über die Beilegung aller Rechtsstreitigkeiten und unterzeichnete einen neuen Mietvertrag. Die Regelungen beseitigen hohe finanzielle Risiken und senken Kosten bei Intershop.
Intershop hat mit Josef Saller, Vermieter des Hauptsitzes der Intershop Communications AG und Inhaber der Saller Gewerbebau, eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung zum Mietverhältnis im Intershop Tower erzielt.
Das Mietverhältnis war 2004 durch Saller Gewerbebau gekündigt worden, nachdem es Meinungsverschiedenheiten über Mängel und verspätet übergebene Mietflächen gegeben hatte. Über von Intershop daraufhin vorgenommene Mietminderungen, Vertragsstrafenansprüche und die Kündigung des Mietvertrags war danach jahrelang vor dem Landgericht Gera prozessiert worden. Der Ausgang dieser Verfahren war bis zum Schluss offen und barg für beide Parteien finanzielle Risiken in Millionenhöhe.
Die gestrige Einigung sieht die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 5,5 Mio. EUR durch Intershop zur Abgeltung aller Ansprüche aus der Vergangenheit und Beilegung aller Rechtstreitigkeiten vor. Gleichzeitig wird der alte Mietvertrag aufgehoben, mit dem Intershop den gesamten Turm angemietet hatte. Dafür wurde ein neuer Mietvertrag über wesentlich geringere Flächen abgeschlossen. Durch die Auflösung des alten Vertragsverhältnisses werden für Intershop über 6,1 Mio. EUR wieder frei verfügbar, die das Unternehmen bisher zur Absicherung einer Bankbürgschaft für den alten Mietvertrag hinterlegen musste. Zudem reduzieren sich die Mietkosten gegenüber dem alten Vertrag aufgrund der geringeren Flächen deutlich. Während Intershop bisher über 23.000 m² angemietet hatte, sind es nun nur noch rund 10.000 m².
Der neue Mietvertrag zwischen Intershop und Saller Gewerbebau hat eine Laufzeit bis Ende 2013. Auch hierfür ist eine Mietsicherheit zu stellen, die sich auf etwa 3,9 Mio. EUR beläuft. Sollten für deren Besicherung zusätzliche Barmittel erforderlich sein, stehen Intershop diese aus der am 26. Juli 2007 beschlossenen Kapitalerhöhung zur Verfügung. Zudem verringert sich die Mietsicherheit jährlich um 760 Tausend EUR.
Die gestrige Einigung hat keine negativen Auswirkungen auf die Geschäftsbilanz von Intershop in den nächsten Quartalen. In der Vergangenheit wurden bereits entsprechende Rückstellungen gebildet und Ende des letzen Quartals vorsorglich aufgestockt, als sich der Vergleich bereits abzeichnete. Vielmehr befreit die Beilegung des langjährigen Mietrechtsstreites Intershop von einer schwerwiegenden Altlast, schafft notwendige Planungssicherheit für die Zukunft und ermöglicht die Konzentration der Unternehmensressourcen auf das operative Geschäft.
Schließlich wurden auch werbliche Fragen klar geregelt. So behält Intershop beispielsweise das exklusive werbliche Nutzungsrecht der Turmfassade. Die Leuchtschriften wie das Intershop-Firmenlogo werden also erhalten bleiben. Zur Frage des Namens von Jenas prägnantestem Gebäude wurde eine pragmatische Lösung gefunden. Da beide Namen – sowohl Intershop Tower als auch JenTower – eingeführt sind, können auch künftig beide Namen verwendet werden.