Der Vorstand der Advanced Medien AG hat heute beschlossen, auf Grund der auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 02. Juli 2007 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 (1) Ziffer 8 AktG von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Die Ermächtigung hat Gültigkeit bis längstens zum 01. Januar 2009. Es können seitens der Gesellschaft bis zu 10% des Grundkapitals zum Zeitpunkt der Ermächtigung, d.h. bis zu Stück 1.531.158 eigene Aktien, erworben werden.
Mit der Durchführung des Aktienrückkaufprogramms wurde die VEM Aktienbank AG mit Sitz in München beauftragt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der Advanced Medien AG trifft. Die VEM Aktienbank AG wurde beauftragt bis St. 511.587 eigene Aktien im Zeitraum bis zum 15.10.2007 zu einem maximalen Kaufpreis von 1.000.000,00 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) zu erwerben. Die im Rahmen des Hauptversammlungsbeschlusses zurückgekauften Aktien sind zur Einziehung bestimmt.
Der Erwerb soll über die Börse erfolgen. Der gezahlte Gegenwert je Aktie darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Börsenkurs der Aktie im Xetra-Handel um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.
Gemäß Handelsbedingungen des Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22.12.2003 können pro Tag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen Tagesumsatzes im Monat vor Bekanntmachung des Beginns des Rückkaufprogramms erworben werden.