Nachdem nun auch die Zustimmung des Bundespräsidenten zur Unternehmenssteuerreform vorliegt, kann von einer Absenkung der Ertragsteuersätze verlässlich ausgegangen werden. Da die RHÖN-KLINIKUM AG ihre Umsätze ausschließlich in Deutschland tätigt, wird sie durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von derzeit 25% auf künftig 15% vergleichsweise stark begünstigt.
Aufgrund der ab 2008 geltenden Körperschaftssteueränderungen geht der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG von einer Absenkung der Steuerquote ab dem Geschäftsjahr 2008 um ca. 8 Prozentpunkte auf künftig ca. 19% aus.
Bereits für das Geschäftsjahr 2007 wird damit eine Neubewertung der aktiven und passiven latenten Steuerpositionen erforderlich. Die per Saldo bestehenden latenten Steuerverbindlichkeiten werden um ca. 8 Mio. EUR ertragserhöhend abgesenkt. Der Vorstand der RHÖN-KLINIKUM AG erhöht deswegen seine Ergebnisprognose für 2007 von 102 Mio. EUR auf 110 Mio. EUR.