Außerordentliche Hauptversammlung am 4. September 2007
Am 4. September 2007 findet in Mainz eine außerordentliche Hauptversammlung des Kabelnetzbetreibers PrimaCom AG statt. Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung erfolgt aufgrund eines Minderheitsverlangens gemäß § 122 Abs. 1 Aktiengesetz und entsprechend den Vorschriften des § 16 Abs. 3 und 4 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Gemäß des Minderheitsverlangens wird auf der außerordentlichen Hauptversammlung über das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Omega I S.à r.l. an die Aktionäre der PrimaCom AG diskutiert.