Nachdem sich die Microlog Logistics AG unter Beteiligung der Thiel Logistik A.G. mit 18 der 19 Kläger in den Anfechtungsverfahren vor dem Landgericht Köln unter der aufschiebenden Bedingung der Klagerücknahme durch den letzten verbliebenen Kläger über die in der Ad-hoc-Mitteilung vom 1. August 2007 mitgeteilten Teilprozessvergleiche geeinigt hat, und die aufschiebende Bedingung für das Wirksamwerden der beiden Teilprozessvergleiche am 3. August 2007 eingetreten ist, hat das Registergericht heute mitgeteilt, dass der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Microlog Logistics AG vom 23. November 2006 gefasste Beschluss, sämtliche Aktien der Minderheitsaktionä-re auf die Thiel Logistik A.G. gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung zu übertragen, am 09. August 2007 in das Handelsregister der Microlog Logistics AG eingetragen worden ist.
Mit der Eintragung ist der Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Thiel Logistik A.G. wirksam geworden. Die Minderheitsaktionäre der Microlog Logistics AG sind mit Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus der Microlog Logistics AG ausgeschieden und das Eigentum an ihren Aktien ist kraft Gesetzes auf die Thiel Logistik A.G. übergegangen.
Die Microlog Logistics AG hat die Einstellung der Notierung der Aktien der Microlog Logistics AG beantragt und den Widerruf der Zulassung der Aktien der Microlog Logistics AG zum Handel von Amts wegen angeregt.