Die Umwandlung der nennwertlosen Genussscheine der Crossair AG in Namenaktien ist nach einer Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht steuerpflichtig. Allerdings beziehe sich dieser Entscheid lediglich auf die direkte Bundessteuer, berichtet afx. Es sei jedoch davon auszugehen, dass auch die kantonalen Steuerbehörden der Auffassung der Steuerverwaltung folgen, war der Meldung zu entnehmen.