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Teilprozessvergleiche im Anfechtungsverfahren
Die Microlog Logistics AG hat sich heute unter Beteiligung ihrer Hauptaktionärin, der Thiel Logistik A.G., in Anfechtungsverfahren vor dem Landgericht Köln mit insgesamt 18 Klägern über zwei Teilprozessvergleiche geeinigt. Die an den beiden gerichtlich protokollierten Teilprozessvergleichen beteiligten Kläger sowie ein weiterer Kläger hatten gegen den Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Microlog Logistics AG vom 23. November 2007, sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf die Thiel Logistik A.G. gegen Zahlung einer Barabfindung von 10,60 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu übertragen, Anfechtungsklagen erhoben.

In den beiden Teilprozessvergleichen verpflichtet sich die Thiel Logistik A.G. (Grevenmacher, Luxemburg), die von ihr festgelegte Barabfindung in Höhe von 10,60 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Microlog Logistics AG unter den in den Teilprozessvergleichen im Einzelnen bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 15,00 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie zu erhöhen. Beide Teilprozessvergleiche stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Klagerücknahme durch den einzigen nicht an den beiden Teilprozessvergleichen beteiligten Kläger. Die Auszahlung der Abfindung setzt außerdem die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Microlog Logistics AG voraus. Die Einzelheiten der beiden Teilprozessvergleiche werden gesondert bekannt gemacht.

Veröffentlichungsdatum: 02.08.2007 - 06:40
Redakteur: rpu
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