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OLG München legt Abfindung zum Beherrschungsvertrag auf 231,60 EUR und Ausgleich auf brutto 16,20 EUR fest
Der Gesellschaft ist heute die Entscheidung des Oberlandesgerichts München über die sofortige Beschwerde in dem Spruchverfahren zugegangen, das von außenstehenden Aktionären zu dem am 17. Oktober 1997 zwischen der SCA Hygiene Products AG (seinerzeit PWA Papierwerke Waldhof Aschaffenburg AG) und der SCA Group Holding (Deutschland) GmbH als herrschendem Unternehmen abgeschlossenen Beherrschungsvertrag eingeleitet worden war.

Das OLG München hat als angemessene Abfindung 231,60 EUR und als angemessenen Ausgleich (Garantiedividende) 16,20 EUR brutto (ausweislich der Begründung der Entscheidung abzüglich der jeweiligen Körperschaftssteuerbelastung bezogen auf 41% des Bruttoausgleichs (entsprechend den inländischen Erträgen) bestimmt. Der Beherrschungsvertrag sah bislang eine Abfindung von 143,67 EUR und eine Garantiedividende von 8,77 EUR (Nettodividende, zu der gegebenenfalls ein Körperschaftsteuerguthaben hinzutritt) vor; das LG München I hatte als angemessene Abfindung 188,67 EUR und als angemessenen Ausgleich 17,32 EUR brutto abzüglich der jeweiligen Körperschaftssteuerbelastung bezogen auf 41% des Bruttoausgleichs bestimmt.

Veröffentlichungsdatum: 23.07.2007 - 17:58
Redakteur: rpu
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