Einvernehmlicher Zusammenschluss von Hypo Real Estate Holding AG und DEPFA BANK plc im Wege eines Scheme of Arrangement nach irischem Recht
Der Vorstand der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und der Board der DEPFA BANK plc (DEPFA) haben sich auf die Bedingungen für einen Zusammenschluss der beiden Unternehmen im Wege eines einvernehmlichen Erwerbs des gesamten Grundkapitals von DEPFA auf der Grundlage eines sog. Scheme of Arrangement gemäß Section 201 des Irish Compa-nies Act von 1963 geeinigt. Als Folge dieser Vereinbarungen wird DEPFA ein 100%-iges Tochterunternehmen von HRE werden.
Im Falle des Wirksamwerdens des Scheme of Arrangement erhalten die DEPFA-Aktionäre:
6,80 EUR in bar und 0,189 neue HRE-Aktien* je DEPFA-Aktie.
Auf der Basis des Schlusskurses der HRE-Aktie am 20. Juli 2007 (dem letzten Handelstag vor dieser Bekanntmachung) in Höhe von EUR 49,17 werden im Rahmen des Zusammenschlus-ses die DEPFA-Aktie mit 16,14 EUR und das gesamte Grundkapital von DEPFA mit ca. 5.696 Mio. EUR bewertet.
Die den DEPFA-Aktionären im Rahmen des Zusammenschlusses gewährte Gegenleistung beinhaltet:
- eine Prämie von ca. 17 % auf den Schlusskurs der DEPFA-Aktie in Höhe von EUR 13,80 am 20. Juli 2007 (dem letzten Handelstag vor dieser Bekanntmachung);
- eine Prämie von ca. 19 % auf den durchschnittlichen Schlusskurs der DEPFA-Aktie in den letzten drei Monaten vor dem 20. Juli 2007 in Höhe von EUR 13,57; und
- das 11,2-Fache des zugrunde liegenden Gewinns in Höhe von EUR 507 Mio. für die zwölf Monate bis zum 31. Dezember 2006.
Das Scheme of Arrangement bedarf der Genehmigung durch den irischen High Court. Zu seiner Wirksamkeit bedarf das Scheme of Arrangement u.a. der Zustimmung der DEPFA-Aktionäre in einer vom irischen High Court einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung, welche mit einfacher Mehrheit der persönlich erschienenen oder aufgrund Vollmacht vertretenen DEPFA-Aktionäre gefasst werden muss, die zugleich mindestens 75 % des ver-tretenen Grundkapitals halten. Notwendig ist ferner die Zustimmung der DEPFA-Aktionäre zu den für die Durchführung des Scheme of Arrangement erforderlichen Maßnahmen. Außerdem steht die Durchführung des Scheme of Arrangement unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständigen Fusionskontroll- und Bankaufsichtsbehörden sowie weiteren transaktionsüblichen Bedingungen.
Weitere Informationen zu dem Zusammenschluss und dem Scheme of Arrangement enthält die Bekanntmachung, die im Internet unter http://www.depfa.com verfügbar ist. Diese enthält eine vollständige Beschreibung der Bedingungen für die Durchführung des Zusammenschlusses und des Scheme of Arrangement.
*Dabei handelt es sich um Näherungswerte. Der genaue Barbetrag ergibt sich aus dem Quotienten von EUR 2.400.000.000 und 353.019.720 und das genaue Umtauschverhältnis aus dem Quotienten von 67,036,087 geteilt durch 353.019.720.