Die im Prime Standard notierte AUGUSTA Technologie AG nutzt die Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien. Im Zuge der am 14. Juni 2007 durchgeführten ordentlichen Hauptversammlung der Augusta Technologie Aktiengesellschaft wurde unter Aufhebung der alten Ermächtigung eine erneute Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien von bis zu 10% des Grundkapitals, gültig bis zum 13. Dezember 2008, beschlossen.
Im Falle eines Rückkaufs darf der Preis (ohne Veräußerungskosten) den Börsenkurs nicht um mehr als 5% unterschreiten. Maßgeblicher Börsenkurs ist der, an der Frankfurter Wertpapierbörse im elektronischen Handelssystem XETRA(TM) festgestellte Tagesschlusskurs an den jeweils dem Erwerb vorausgehenden drei Börsentagen.
Basierend auf der neu erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 18. Juli 2007 beschlossen, bis zu 337.421 Stück Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Nennbetrag von 1,00 EUR je Aktie in einem Zeitraum vom 01. August bis zum 31. Oktober 2007 zu erwerben. Dies entspricht 4% der insgesamt 8.435.514 begebenen Stammaktien.
Die erworbenen Aktien sollen als Einlage oder Kaufpreiszahlung bei Zusammenschlüssen, Unternehmenskäufen oder dem Erwerb von Beteiligungen dienen. Ebenso können diese im Rahmen von Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz einer entsprechenden Verwendung zugeführt werden. Auch können die zurückgekauften Aktien zur Einziehung und zur Veräußerung an Dritte verwendet werden. Hierbei bemisst sich die Untergrenze am Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung. Der Rückerwerb der Aktien wird vollumfänglich über ein selbständig handelndes Kreditinstitut, M.M. Warburg & Co, abgewickelt.