QIAGEN N.V. und Digene Corp. (Nasdaq: DIGE) gaben heute bekannt, dass die Wartefrist nach Maßgabe des amerikanischen Kartellrechts, dem Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act von 1976, in Zusammenhang mit der bereits kommunizierten Übernahme der Digene Corp. durch QIAGEN am 16. Juli um 23:59 Uhr amerikanischer Zeit (EDT, 5:59 Uhr CET) abgelaufen ist. Die Hart-Scott-Rodino Wartefrist gehört zur kartellrechtlichen Prüfung, und mit ihrem Ablauf ist eine der wichtigsten Bedingungen zum erfolgreichen Abschluss der Transaktion erfüllt.
Am 3. Juni 2007 gaben QIAGEN und Digene den Abschluss des Vertrags zur Übernahme der Digene Corp. durch QIAGEN bekannt. Der Vertrag sieht eine Vergütung für diese Transaktion vor, die zu 55% in bar und zu 45% in QIAGEN Aktien erbracht wird. Die Transaktion kommt zustande, sofern die Mehrheit der Digene Aktien auf vollverwässerter Basis bis zum 20. Juli 2007 um 23:59 Uhr EDT (5:59 Uhr CET) angedient werden (es sei denn das Angebot wird verlängert) und, neben anderen Bedingungen, die QIAGEN Aktionäre der Transaktion zustimmen.
QIAGEN und Digene erwarten, dass die Transaktion im Zeitraum August/September geschlossen wird.