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Überhöhte Datenkosten von der Deutsche Telekom AG werden zurückerstattet
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass die Deutsche Telekom AG, Bonn, der klickTel AG überhöht in Rechnung gestellte Kosten für Teilnehmerdaten zurückzuerstatten hat. Nach dem jetzt ergangenen Urteil, gegen das noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann, muss die Deutsche Telekom AG Datenkosten in Höhe von insgesamt rund 3,4 Mio. EUR inklusive Zinsen an klickTel zurückzahlen – dies beinhaltet Rückforderungsansprüche aus den Jahren 1999 bis 2005.

Boris Polenske, Vorstandsvorsitzender der klickTel AG: „Wir sind sehr zufrieden, dass das Gericht unsere Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt hat und damit die klaren Wettbewerbsnachteile, die uns durch überhöhte Datenkostenzahlungen an die Deutsche Telekom AG in den vergangenen Jahren entstanden sind, jetzt kompensiert werden.“



Darüber hinaus klagt die klickTel AG in einem weiteren abgetrennten Verfahren wegen überhöhter Datenkosten auf Schadenersatz gegen die Deutsche Telekom AG. In diesem Verfahren macht die klickTel AG Forderungen in Höhe von insgesamt rund 24,4 Mio. EUR geltend, wobei ca. 13,6 Mio. EUR auf bereits entstandenen Schaden und 10,8 Mio. EUR auf zukünftigen Schaden entfallen. Die erstinstanzliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln findet voraussichtlich am 13. November 2007 statt.

Veröffentlichungsdatum: 17.07.2007 - 11:02
Redakteur: rpu
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