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Oberlandesgericht verurteilt Ex-Monopolisten zu bisher höchster Klagesumme im deutschen Telekommunikationsmarkt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied erneut positiv für telegate. Im dritten und letzten Teilverfahren zur Rückerstattung von überhöht in Rechnung gestellten Kosten für Teilnehmerdaten verurteilte das Gericht den Ex-Monopolisten in zweiter Instanz zur Rückzahlung von 30,52 Mio. EUR zuzüglich Prozesszinsen seit Klageerhebung im Dezember 2004. Der Rechtsstreit, geführt von der hundertprozentigen telegate-Tochtergesellschaft datagate GmbH gegen die Deutsche Telekom (Aktenzeichen VI-2 U 9/05 [Kart]), bezieht sich auf Rückforderungsansprüche aus den Jahren 2000 bis 2004. Die Revision wurde zugelassen.


Insgesamt wurden dem Auskunftsdienstleister telegate nun in drei Teilverfahren 86,81 Mio. EUR zzgl. Prozesszinsen und damit in Summe rund 100 Mio. EUR zugesprochen. Dies ist die bisher höchste Klagesumme, die ein deutsches Gericht jemals gegen die Deutsche Telekom verhängt hat und zugleich auch die höchste Summe, die bislang überhaupt im deutschen Telekommunikationsmarkt beschieden wurde. Bereits im Mai 2007 hatte das Gericht in einem ersten Teilverfahren *telegate gegen Deutsche Telekom' (Aktenzeichen VI-2 U 10/05 [Kart]) Rückforderungsansprüche in Höhe von 52,04 Mio. EUR zzgl. Prozesszinsen für die Jahre 1997 bis 2000 zugesprochen. Zuletzt wurde die Deutsche Telekom in der vergangenen Woche in einem zweiten Teilverfahren zur Rückzahlung von 4,25 Mio. EUR zzgl. Prozesszinsen verurteilt. In dieser Teilklage wurde zudem bereits auf Grundlage einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs geurteilt.

Neben den Rückforderungsklagen ist weiterhin eine Schadenersatzklage gegen die Deutsche Telekom anhängig. In diesem Verfahren macht telegate Forderungen in Höhe von rund 86 Mio. EUR geltend. Infolge der überhöhten Datenkostenzahlungen ist dem Unternehmen insbesondere in den Anfangsjahren der Marktöffnung in Deutschland ein klarer Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ex-Monopolisten entstanden, für den die Deutsche Telekom nach Rechtsauffassung der telegate haftbar ist. Die Klage soll am 20. Juli 2007 in erster Instanz beim Landgericht Köln weiterverhandelt werden.



Veröffentlichungsdatum: 28.06.2007 - 08:18
Redakteur: rpu
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