Mit Zugang der gerichtlichen Protokollierung des Vergleichs mit mehreren klagenden Kleinaktionären der BOV AG durch das Landgericht Essen ist die Beilegung der Anfechtungsklagen gegen die Fusion mit der adesso AG jetzt offiziell. Die formale Umsetzung der Fusion bedarf damit nur noch der Eintragung in die jeweiligen Handelsregister. Entsprechende Anträge werden von BOV und adesso vorbereitet und in Kürze eingereicht. Gleichzeitig wird die im Vergleich vereinbarte Umplatzierung von bis zu 160.000 Aktien aus dem Besitz von drei Hauptgesellschaftern der BOV AG an Kleinaktionäre vorbereitet und umgesetzt.
Veröffentlichungsdatum:
25.06.2007
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06:54
Redakteur:
rpu