Das Bundesverfassungsgericht hat der Wüstenrot & Württembergische AG heute mitgeteilt, dass es durch Nichtannahmebeschluss die gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart gerichteten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen hat. Demnach muss auf die ehemaligen Aktien der WürttAG kein Barausgleich geleistet werden, da das Umtauschverhältnis zum Zeitpunkt der Fusion angemessen war.
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses zum Zeitpunkt der 1999 erfolgten Fusion von Württembergische AG Versicherungs-Beteiligungsgesellschaft und Wüstenrot Beteiligungs-AG zur Wüstenrot & Württembergische AG hatte das Oberlandesgericht Stuttgart zuvor einen Beschluss gefasst, der die Beschwerden der Antragsteller gegen den erstinstanzlichen Beschluss des Landgerichts Stuttgart zurückwies.
Veröffentlichungsdatum:
20.06.2007
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17:53
Redakteur:
rpu