Angebot der TIGOTAN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH zur Leistung einer freiwilligen Zuzahlung in Höhe von 10,00 EUR je Aktie wird nicht mehr aufrecht erhalten
Die TIGOTAN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH hat der DGAG Deutsche Grundvermögen AG am 18. Juni 2007 mitgeteilt, dass sie das auf der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Mai 2007 unterbreitete Angebot, an die Minderheitsaktionäre der Gesellschaft zusätzlich zu der nach §§ 327a ff. AktG zu zahlenden Barabfindung in Höhe von Euro 28,00 je Aktie eine freiwillige Zuzahlung von 10,00 EUR je Aktie zu zahlen, im Rahmen des Ausschlussverfahrens nicht weiter aufrecht erhält.

Die TIGOTAN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH hatte diese freiwillige Zuzahlung für den Fall zugesagt, dass gegen den Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung keine Widersprüche zu Protokoll erklärt werden bzw. erklärte Widersprüche bis zum 30. Mai 2007 zurückgenommen werden und gegen den Übertragungsbeschluss keine Klagen erhoben werden. Obwohl bis zum 30. Mai 2007 nicht sämtliche erklärte Widersprüche zurückgenommen worden waren, hatte die TIGOTAN Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ihr Angebot bislang aufrecht erhalten.

Zwischenzeitlich sind beim Landgericht Hamburg jedoch Anfechtungsklagen gegen den Übertragungsbeschluss erhoben worden. Die mit dem Angebot erstrebte Vermeidung von Verfahrenskosten kann daher nicht mehr erreicht werden, so dass die Grundlage für das Angebot entfällt.

Veröffentlichungsdatum: 19.06.2007 - 10:01
Redakteur: rpu
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