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Freigabe der Eintragung des Squeeze-out Beschlusses
Das Oberlandesgericht Dresden hat durch Beschluss vom 7. Juni 2007, der SAP Systems Integration AG zugegangen am 11. Juni 2007, entschieden, dass die gegen den Beschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2006 betreffend die Ausschließung der Minderheitsaktionäre  ('Squeeze-out') erhobenen Aktionärsklagen der Eintragung des Beschlusses im Handelsregister nicht entgegenstehen. Die Gesellschaft rechnet mit der baldigen Eintragung des Beschlusses im Handelsregister.

Mit der Eintragung gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin über, und die Börsennotierung wird beendet. SAP Systems Integration AG Die SAP Systems Integration AG (SAP SI), Dresden, bietet mittleren bis großen Unternehmen branchenspezifische Dienstleistungen rund um ihre Informationstechnologie (IT). SAP SI realisiert und betreut sowohl SAP- als auch SAP-fremde Lösungen. Spezialisiert auf Systemintegration optimiert SAP SI heterogene Systemlandschaften - auch über Unternehmensgrenzen hinweg. SAP SI beschäftigt rund 1.618 Mitarbeiter und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2006 einen Umsatz von 335,5 Mio. EUR.

Veröffentlichungsdatum: 12.06.2007 - 08:26
Redakteur: rpu
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