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Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG, Köln: Nachbesserung der Barabfindung - Hinweis auf Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG, Köln, und der Nachbesserung der Barabfindung
Die Veröffentlichung der nachfolgenden Bekanntmachung erfolgt im Auftrag der Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG. Der Text wurde GSC durch die Gesellschaft in der untigen Form zur Verfügung gestellt und wird ohne inhaltliche Veränderung seitens GSC publiziert. 

Hinweis: am Ende dieser Seite finden Sie diese Bekanntmachung in gelayouteter und druckfähiger Form als pdf-Datei.









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          Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG, Köln

 



Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG, Köln,

und der Nachbesserung der Barabfindung



ISIN DE0008418922



Die außerordentliche Hauptversammlung der Gerling-Konzern Allgemeine Versicherungs-AG, Köln („GKA“) hat am 20. September 2006 beschlossen, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG auf die Hauptaktionärin, die Gerling Beteiligungs-Gesellschaft mbH, zu übertragen. Der Beschluss („Übertragungsbeschluss“) sieht eine Barabfindung von EUR 5,47 je Aktie der GKA vor. Gegen den Übertragungsbeschluss haben Aktionäre der Gesellschaft Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben. Die Gerling Beteiligungs-GmbH hat Vergleiche mit allen Klägern geschlossen. Diese Vergleiche sind am 21. Mai 2007 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht worden.



Der Übertragungsbeschluss wurde am 14. Mai 2007 in das Handelsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der GKA in das Eigentum der Gerling Beteiligungs-Gesellschaft mbH übergegangen. Demnach erhalten die Aktionäre, die am Tage der Eintragung des Übertragungsbeschlusses Aktionäre der GKA waren („ausgeschiedene Aktionäre“), zunächst eine von der Gerling Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 5,47 je Stückaktie.

Im Rahmen der Vergleiche verpflichtet sich die Gerling Beteiligungs-Gesellschaft mbH, über die in der Hauptversammlung vom 20. September 2006 beschlossene Barabfindung hinaus eine zusätzliche Barabfindung in Höhe von EUR 2,53 je Aktie der GKA sowie einen weiteren Zuzahlungsbetrag in Höhe von EUR 0,50 zu bezahlen. Die festgelegte Barabfindung und die zusätzliche Barabfindung in Höhe von zusammen EUR 8,00 stehen allen durch den Übertragungsbeschluss ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der GKA zu. Der weitere Zuzahlungsbetrag in Höhe von EUR 0,50 steht ausschließlich denjenigen Aktionären im Umfang ihrer mit EUR 8,00 abgefundenen GKA-Aktien zu, die nachweislich vor dem 1. März 2007 erworben worden sind.

Die aufgrund des Übertragungsbeschlusses zu zahlende Barabfindung und der aus dem gerichtlichen Vergleich zu zahlende Erhöhungsbetrag ist von der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 2 vom Hundert über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.



Die Auszahlung der Barabfindung und des Erhöhungsbetrags an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre der GKA erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der GKA durch die



Commerzbank AG, Frankfurt am Main,





über die jeweilige Depotbank. Die Auszahlung der Barabfindung und des Erhöhungsbetrages von zusammen EUR 8,00 wurde bereits veranlasst. Der jeweils weitere Zuzahlungsbetrag in Höhe von EUR 0,50 je GKA-Aktie wird von den Depotbanken bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, ohne besonderen Auftrag des Depotkunden angefordert und innerhalb der nächsten Wochen separat an die Depotkunden überwiesen.



Die Auszahlung der Barabfindung, des Erhöhungsbetrags sowie des weiteren Zuzahlungsbetrags aus dem Vergleich ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der GKA provisions- und spesenfrei.



Die Notierung der Aktien der GKA im Freiverkehr an den Wertpapierbörsen Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart, München und Berlin-Bremen wurde eingestellt. Die Rücknahme der Zulassung der Aktien an den vorgenannten Börsen ist eingeleitet.





Hannover, im Mai 2007                                                               Talanx Konzern

                                                                                                    Der Vorstand



Anhänge
2007-06-08_Hinweisbekanntmachung_Talanx_01.pdf


Veröffentlichungsdatum: 08.06.2007 - 15:25
Redakteur: bdi
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