Der Vorstand der MWG-Biotech AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag den mit der Ad-hoc-Meldung vom 16. Mai 2007 angekündigten Beherrschungsvertrag mit der Eurofins Genomics B.V., Breda, Niederlande, abgeschlossen. Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung. Vorstand und Aufsichtsrat haben heute beschlossen, der Hauptversammlung der MWG-Biotech AG vom 17. Juli 2007 vorzuschlagen, dem Abschluss des Beherrschungsvertrags mit der Eurofins Genomics B.V. zuzustimmen. Der von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermittelte Unternehmenswert der MWG-Biotech AG in einer Bandbreite von 22.113 TEUR bis 24.371 TEUR wurde durch den inzwischen gerichtlich bestellten Vertragsprüfer bestätigt. Der Unternehmenswert entspricht damit einem Wert zwischen 1,650 EUR und 1,818 EUR je Aktie. Dieser liegt unter dem relevanten gewichteten durchschnittlichen dreimonatigen Börsenkurs von 1,87 EUR. Die Eurofins Genomics B.V. wird den außenstehenden Aktionären im Rahmen des Beherrschungsvertrags anbieten, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 1,89 EUR zu erwerben. Entsprechendes gilt für die ausgegebenen Teilschuldverschreibungen aus den Wandelanleihen. Den Aktionären, die weiterhin an der MWG-Biotech AG beteiligt bleiben wollen, wird als angemessener Ausgleich eine Zahlung i.H.v. 0,14 EUR je Aktie für jedes Geschäftsjahr garantiert.
Außerdem haben Vorstand und Aufsichtsrat heute - wie mit der Ad-hoc-Meldung vom 16. Mai 2007 angekündigt - beschlossen, der Hauptversammlung MWG-Biotech AG vom 17. Juli 2007 vorzuschlagen, den Vorstand zu ermächtigen, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum geregelten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse (reguläres Delisting) zu stellen. Die Mehrheitsaktionärin Eurofins Genomics B.V. bietet den übrigen Aktionären im Rahmen des Delistings an, ihre Aktien gegen eine Barabfindung von 1,89 EUR je Stückaktie zu erwerben. Das Angebot steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, den Widerruf der Börsenzulassung zu beantragen, dass die Frankfurter Wertpapierbörse dem Antrag stattgibt und dass der Widerruf der Börsenzulassung veröffentlicht wird. Entsprechendes gilt für die ausgegebenen Teilschuldverschreibungen aus den Wandelanleihen unter der weiteren Bedingung, dass der Widerruf der Börsenzulassung bis zum 13. Dezember 2007 (24.00 Uhr) veröffentlicht wird.
Veröffentlichungsdatum:
05.06.2007
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18:39
Redakteur:
rpu