Unsere überarbeiteten Schätzungen ab 2007 enthalten somit keine Anteile Dritter mehr, so dass das ausgewiesene Ergebnis nach Steuern in Zukunft den betriebswirtschaftlichen Realitäten entspricht. Da die Erbengemeinschaft schon in der Vergangenheit nicht als klassischer „Besitzer von Minderheitsanteilen“ eingestuft werden konnte und aus dieser Struktur regelmäßig Erklärungsbedarf resultierte, erachten wir die vorgenommene Vereinheitlichung im Anteilseignerkreis auch aus Aktionärssicht als positiv.
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Veröffentlichungsdatum:
04.06.2007
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10:28
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