Die Intertainment AG hat im ersten Quartal 2007 ihren Konsolidierungskurs weiter verfolgt und dabei das Ergebnis gegenüber den ersten drei Monaten des Vorjahres verbessert. Insgesamt erzielte Intertainment zwischen Anfang Januar und Ende März 2007 einen Umsatz in Höhe von 0,5 Mio. Euro nach 0,3 Mio. Euro im vergleichbaren Vorjahresquartal. Dabei reduzierte Intertainment den Periodenfehlbetrag auf 0,4 Mio. Euro. Im ersten Quartal 2006 hatte der Verlust 1,3 Mio. Euro betragen. Zum Ende des ersten Quartals verfügte Intertainment über flüssige Mittel in Höhe von 1,0 Mio. Euro. Ende Dezember 2006 hatten die flüssigen Mittel bei 0,5 Mio. EUR gelegen.
Im Mittelpunkt der Aktivitäten von Intertainment standen im ersten Quartal 2007 die weitere finanzielle Stabilisierung des Unternehmens, die geplante Einbringung der Epsilon Motion Pictures GmbH - diese muss nach einer Auflage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bis zum 30. September 2007 erfolgen - sowie die Rechtsstreitigkeiten wegen Budgetbetrugs in den USA und ihre Folgen.
Am 22. März 2007 / 3. Mai 2007 einigte sich Intertainment mit der Kinowelt-Gruppe auf eine Stundungsvereinbarung für die Rückzahlung ihrer Darlehensforderungen und Kostenerstattungsansprüche gegenüber Intertainment, und zwar dergestalt, dass Zahlungen der Intertainment AG an die Kinowelt GmbH nur insoweit erfolgen müssen, als die Zahlungen nicht zur Illiquidität der Intertainment AG führen. Zudem vereinbarten beide Parteien, dass die Intertainment AG aus ihren frei verfügbaren Finanzmitteln vorrangig ihren Geschäftsbetrieb und die Rechtsstreitigkeiten in den USA zu finanzieren hat.
Im Zusammenhang mit den Rechtsstreitigkeiten wegen Budgetbetrugs in den USA floss Intertainment im ersten Quartal 2007 die zweite Rate in Höhe von 0,8 Mio. USD aus einem Vergleich mit dem ehemaligen CEO von Franchise Pictures zu. Darüber hinaus fand am 23. März 2007 vor dem Landgericht Frankfurt die mündliche Verhandlung einer Klage statt, die Intertainment gegen die Versicherungsgesellschaft AIG Europe eingereicht hat. Intertainment hatte bei dieser Gesellschaft eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Der eingeklagte Betrag umfasst diejenigen Kosten der Rechtsverteidigung, die Intertainment für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Rüdiger Baeres in den USA verauslagen musste, da sich die AIG Europe einer Zahlung verweigerte. Ein Termin für die Verkündung der Entscheidung ist für den 26. Juni 2007 anberaumt, soweit sich die Parteien nicht vorab vergleichsweise einigen.