Befreiung von der Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien
Mit Bescheid vom 20. April 2007 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') die GDD Holding GmbH, die Mas Verde GmbH und Herrn Jens Röhrborn im Hinblick auf eine beabsichtigte Kontrollerlangung gemäß §§ 29 Abs. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. ('WpÜG') über die CDV Software Entertainment AG gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von ihren Verpflichtungen befreit, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung an der CDV Software Entertainment AG zu veröffentlichen, gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der BaFin eine Angebotsunterlage zu übermitteln und gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen.
In der Begründung wird ausgeführt, dass das vorgelegte Sanierungskonzept grundsätzlich geeignet sei, die Sanierungsbedürftigkeit bei der CDV Software Entertainment AG zu beseitigen und so den Fortbestand der Gesellschaft durch eine langfristige Repositionierung und Neuausrichtung zu sichern; eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit der Erfolgsaussichten des Konzeptes ist dabei nicht erforderlich. In der Abwägung wird hervorgehoben, dass es auch im Interesse der Aktionäre der CDV Software Entertainment AG liege, die ansonsten drohende Liquidation der Gesellschaft zu vermeiden. Die Befreiung steht unter den Vorbehalten, dass das Grundkapital der CDV Software Entertainment AG von 1.620.000,00 EUR auf 202.500,00 EUR herabgesetzt wird und 50% der Anteile der Gamesmania GmbH sowie sämtliche Anteile der SeVen M Vertriebs GmbH und der p.o.s. Telesales & Promotion Services GmbH in die CDV Software Entertainment AG eingebracht werden.