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Datenkostenklage - Rechtsauffassung von klickTel bestätigt
In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat das Gericht in der heutigen Verhandlung die Rechtsauffassung der klickTel AG und des Landgerichts Köln bestätigt. Danach kann klickTel von der Deutsche Telekom AG mit der Rückzahlung von Datenkosten in Höhe von rund 3,4 Mio. EUR rechnen – dies beinhaltet geleistete Zahlungen seit dem Jahr 1999 und darauf anfallende Zinsen. Es bleibt dem Urteil, das am 11. Juli 2007 verkündet wird, vorbehalten, ob eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen wird.
Darüber hinaus klagt die klickTel AG in einem eigenen Verfahren auf Schadenersatz gegen die Deutsche Telekom AG. Der Gesamtumfang der Schadenersatzklage beläuft sich auf insgesamt 24,4 Mio. EUR, wobei ca. 13,6 Mio. EUR auf bereits entstandenen Schaden und 10,8 Mio. EUR auf zukünftigen Schaden entfallen. Die erste Verhandlung vor dem Landgericht Köln findet voraussichtlich am 12. Juni 2007 statt.