Anzeige über den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals!
Die LINTEC Information Technologies AG vermeldet zum heutigen Tag den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG. Der Vorstand der Gesellschaft wird den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG in der ordentlichen Hauptversammlung am 18.05.2007 erläutern. Der Vorstand geht davon aus, dass der Verlust der Hälfte des Grundkapitals mit der unter Tagesordnungspunkt 6 zum Beschluss stehenden vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals gemäß § 229 ff. AktG nicht mehr gegeben ist.
Sollte der Tagesordnungspunkt 6 nicht die erforderliche Mehrheit finden und somit der Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG weiterhin bestehen, wird der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen.