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Rechtsstreit um Datenkosten gegen Deutsche Telekom gewonnen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte die Deutsche Telekom heute in einem von zwei derzeit laufenden Verfahren in zweiter Instanz zur Rückerstattung von überhöht in Rechnung gestellten Kosten für Teilnehmerdaten. Das Gericht entschied in der Teilklage ,telegate gegen Deutsche Telekom' (Aktenzeichen VI-2 U 10/05 [Kart]) auf Rückzahlung von 52,04 Mio. EUR inklusive Nutzungszinsen zuzüglich Prozesszinsen und damit nahezu vollumfänglich für telegate. Diese Teilklage bezieht sich auf Rückforderungsansprüche aus den Jahren 1997 bis 2000. Die Revision wurde zugelassen.

Für eine zweite Teilklage, geführt von der hundertprozentigen telegate-Tochtergesellschaft datagate GmbH gegen die Deutsche Telekom (Aktenzeichen VI-2 U 9/05 [Kart]), wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf ein Verkündungstermin für den 27. Juni 2007 anberaumt. Sie deckt Rückforderungsansprüche aus den Jahren 2000 bis 2004 in Höhe von 25,49 Mio. EURzuzüglich Zinsen ab. Insgesamt hatte der Auskunftsdienstleister telegate den Ex-Monopolisten Deutsche Telekom im Dezember 2004 auf die Rückzahlung von überhöhten Gebühren aus den Jahren 1997 bis 2004 in Höhe von rund 65,20 Mio. EUR zuzüglich Zinsen verklagt.

Neben den beiden Rückforderungsklagen läuft derzeit auch eine Schadenersatzklage gegen die Deutsche Telekom. In diesem Verfahren macht telegate Forderungen in Höhe von rund 86 Mio. EUR geltend. Infolge der überhöhten Datenkostenzahlungen ist dem Unternehmen insbesondere in den Anfangsjahren der Marktöffnung in Deutschland ein klarer Wettbewerbsnachteil gegenüber dem Ex-Monopolisten entstanden, für den nach Rechtsauffassung der telegate die Deutsche Telekom AG haftbar ist. Die Klage ist in erster Instanz beim Landgericht Köln anhängig und soll im Frühsommer 2007 weiterverhandelt werden.

Veröffentlichungsdatum: 16.05.2007 - 18:34
Redakteur: rpu
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