Prüfstelle bestätigt Richtigkeit der Rechnungslegung
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat jetzt die Richtigkeit der Rechnungslegung der primion Technology AG bestätigt. „Die zuständige Kammer der Prüfstelle ist zu dem Ergebnis gekommen, dass keine fehlerhafte Rechnungslegung für das Geschäftsjahr 2005 vorliegt“, teilte der Präsident der Prüfstelle, Prof. Dr. Eberhard Scheffler, abschließend zum Ergebnis einer routinemäßigen Stichprobenprüfung mit (Aktenzeichen S 032/2006/III).
Die DPR hatte den Jahresabschluss der primion Technology AG zum 30.09.2005, den Lagebericht sowie den Konzernabschluss zum 30.09.2005 einer Prüfung nach §342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 HGB (Stichprobenprüfung) unterzogen. Im Rahmen der Hauptversammlung des Unternehmens Anfang März 2007 hatte die Tatsache der Prüfung einige Unruhe unter den Aktionären der primion Technology AG ausgelöst.
„Das Ergebnis der Prüfung bestätigt unsere Rechnungslegungspraxis. Wir sind der DPR dankbar, dass uns die Richtigkeit des Jahresabschlusses jetzt in aller Klarheit bescheinigt wurde. Unsere Aktionäre können sicher sein, dass wir auch in Zukunft unseren Rechnungslegungspflichten mit größter Sorgfalt nachkommen werden“, zeigte sich Heinz Roth, der Gründer und Vorstandsvorsitzende der primion Technology AG, zufrieden.