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Vergleich ermöglicht Fusion mit der adesso AG
Die Fusion der BOV AG mit der adesso AG im Wege der Verschmelzung kann durch einen außergerichtlichen Vergleich nunmehr umgesetzt werden. Die fünf klagenden Aktionäre haben beim Landgericht Essen ihre Zustimmung zu einer Vergleichsvereinbarung zu Protokoll gegeben. Damit endet eine fast einjährige juristische Auseinandersetzung.

Die Vergleichsvereinbarung sieht für die Rücknahme der Anfechtungsklagen keinerlei Zahlungen durch die Gesellschaft an die Kläger vor und stellt damit unter den gegebenen Umständen ein Optimum aus Sicht der Aktionäre und der Gesellschaft dar. Die Hauptlast tragen als Beitretende zum Vergleich drei Hauptgesellschafter der BOV AG: Kleinaktionären von BOV wird unentgeltlich ein Pool von insgesamt maximal 160.000 BOV-Aktien aus dem Privatvermögen der Gesellschafter zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft trägt die Gerichtskosten, die Anwaltskosten der klagenden Parteien nach offiziellen Gebührenordnungen und die Gebühren für die Umverteilung der Aktien. Die genauen Modalitäten sowie der Vergleich selber werden nach Zustellung des gerichtlichen Beschlusses bekannt gemacht.

Durch die Fusion mit adesso entsteht unter dem Namen adesso AG ein Unternehmen, welches viermal so groß ist wie BOV und bei einer deutlichen Profitabilität hohe Wachstumsraten verzeichnet.

Veröffentlichungsdatum: 16.05.2007 - 10:43
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