IR Ansprechpartner:
Herr
Dr.
Andreas
Aufschnaiter
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Kapitalerhöhung um bis zu 3.299.100 Aktien
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der GCI Management AG haben eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital beschlossen.
Die Kapitalerhöhung erfolgt durch die in der ordentlichen Hauptversammlung vom 28.07.2005 bewilligte Ausgabe von bis zu 3.299.100 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien ('neue Aktien') mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1 EUR je Aktie.
Die neuen Aktien werden den Aktionären unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Aktienbesitz zum Bezug angeboten, wobei das Bezugsverhältnis 2,7:1 beträgt. Somit kann jeder Aktionär für 2,7 gehaltene Aktien eine neue Aktie zum Bezugspreis von 8 EUR erwerben. Die Anmeldung von Überbezug ist möglich. Ein börslicher Handel der Bezugsrechte ist nicht ausgeschlossen. Etwaige nicht bezogene neue Aktien beabsichtigt die Gesellschaft nach Ablauf der Bezugsfrist bei führenden institutionellen Investoren zu platzieren.
Verbindliche Details zum Bezugsangebot werden voraussichtlich am 11. Mai 2007 im eBundesanzeiger und in der Börsenzeitung veröffentlicht.
Die neuen Aktien werden anfänglich nicht zum Börsenhandel zugelassen sein und daher mit einer separaten Wertpapierkennnummer ausgegeben. Die Börsenzulassung der neuen Aktien ist innerhalb von 3 - 4 Monaten nach Ausgabe geplant. Die neuen Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.01.2007 ausgestattet.
Durch die geplante Transaktion erhöht sich das Grundkapital der GCI Management AG von derzeit 8.813.934 EUR auf bis zu 12.113.034 EUR. Die zufließenden Mittel sollen zur Ausweitung des bisherigen Geschäfts und zur Vergrößerung unseres Beteiligungsportfolios verwendet werden.
Den Aktionären stehen aufgrund ihres bisherigen Aktienbesitzes im Verhältnis 2,7:1 Bezugsrechte zu, sodass auf jeweils 2,7 alte Aktien das Bezugsrecht auf eine neue Aktie entfällt. Soweit der Aktienbesitz stückzahlmäßig nicht durch 2,7 teilbar ist, entstehen Teilrechte. Aus diesen können grundsätzlich keine Aktionärsrechte geltend gemacht werden.