Kein Rücktritt vom Verschmelzungsvertrag zum 30. April 2007
Aufgrund der fortgeschrittenen Vergleichsverhandlungen mit den Klägern, die gegen die Verschmelzung beim Landgericht Nürnberg-Fürth Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen eingereicht haben, hat die Geschäftsführung der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste GmbH den Vorstand der b.i.s. börsen-informations-systeme AG heute darüber informiert, dass die vwd GmbH nicht von dem mit der b.i.s. AG abgeschlossenen Verschmelzungsvertrag innerhalb der vorgesehenen Frist zum 30. April 2007 zurücktreten wird.
Der Vorstand der b.i.s. börsen-informations-systeme AG kündigt hiermit jedoch an, die anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen aus rein wirtschaftlichen Gründen (gegebenenfalls durch Anerkenntnis) zu beenden, sofern bis zum 14. Mai 2007 keine Einigung mit den Anfechtungsklägern erzielt wurde oder bis zu diesem Termin dem gemäß § 16 Abs. 3 UmwG gestellten Freigabeantrag nicht stattgegeben wurde.