Die Eichborn AG wird das Geschäftsjahr 2006 nach heute feststehenden endgültigen Zahlen mit einem Fehlbetrag von 2,252 Mio. EUR abschließen. Im Verfahren zwischen der Eichborn AG und dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Achterbahn AG i.I. wegen Lizenznachforderung aus dem Harry Potter Merchandising, war die Eichborn AG nach erstinstanzlichem Obsiegen mit Vorbehaltsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. April 2007 zur Zahlung an den Insolvenzverwalter verurteilt worden. Das Gericht hat die Revision zugelassen, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Eichborn AG wird gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
Trotz der überwiegenden Erfolgsaussichten der Revision wird das Prozessrisiko aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht im Jahresabschluss 2006 der Eichborn AG mit einer Rückstellung in Höhe von 1,2 Mio. EUR berücksichtigt. Die Eichborn AG wird den Jahresabschluss 2006 wie bereits angekündigt am Montag, 30. April 2007 veröffentlichen.
Veröffentlichungsdatum:
26.04.2007
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13:00
Redakteur:
rpu